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Hitparade der KW 34-2010
Sendung in OE3 am Freitag, 03.09.2010, 19.00 - 22.00 Uhr
Regeln und Erfassungsmodus
Die AT40 sind eine reine Verkaufshitparade, deren Sinn es ist, einen Spiegel des hiesigen Musikmarktes darzustellen. Die Hitparade – auch Chart genannt - beruht auf wöchentlichen Verkaufsmeldungen österreichischer Tonträgerhändler sowie aus dem nicht-physischen Handel, dem so genannten Downloadbereich.
Gemeldet und gewertet werden Verkäufe, die ausschließlich direkt vom Charthandel an den Konsumenten erfolgt sind. Diese so genannten „Hitparadenmelder“ stellen einen repräsentativen Querschnitt des Tonträgerhandels dar. Verkaufsmeldungen von Klein-, Mittel-, Großbetriebsformen und von Onlineplattformen werden daher gleichermaßen berücksichtigt.
Die Qualifikation eines Charthändlers liegt in der vom Händler angebotenen, entsprechend großen Repertoirebreite.
Es gibt keine Form der Hochrechnung. 1 (eine) verkaufte Einheit bleibt 1 verkaufte Einheit. Dabei ist es unerheblich ob es sich um physisches oder digitales Produkt handelt.
Bsp: Werden von einem Titel 200 CDs verkauft und 100 Downloads, dann ergibt das in Summe 300 verkaufte Einheiten die so für die Chartermittlung herangezogen werden.
Die Datenerfassung erfolgt zum größten Teil elektronisch direkt über die Scannerkasse des einzelnen Händlers. Vereinfacht gesagt: Bezahlt der Konsument an der Kasse seinen Tonträger, seinen downgeloadeten Titel, dann wird dieser vom EDV-System als verkauft registriert und fließt – sofern er regelkonform (s.u.) erstanden ist – in die Wertung ein. Solcherart im Wochenrhythmus erfasste Daten werden an die mit der Chartermittlung beauftragte Agentur – media control austria – seitens der Melder übermittelt.
Generell ist der Umgang mit Verkaufsdaten ein sehr sensibler, weshalb eine Veröffentlichung bzw. Auskunft der einzelnen Verkaufsziffern grundsätzlich nicht erfolgt.
In Österreich werden wöchentlich jeweils 75 Single- und Longplay-Positionen ermittelt. Weiters 20 Compilation-Positionen sowie 10 Musik DVD's.
Als Detailangaben zu den Positionen wird ausgewiesen:
New | | Neueinsteiger |
Ree | | Re-Entry im Fall eines Wiedereinstieges |
V1 | | Platzierung der Vorwoche |
V2 | | Platzierung vor 2 Wochen |
Firma | | Vertriebsfirma des Produktes |
WW | | Anzahl der insgesamten Wertungswochen in den Charts |
Peak | | Höchste bisher erreichte Chart-Position |
A | | Österreichische Produktion oder Künstler |
Die wöchentliche Wertung wird entweder komplett oder in Auszügen in folgenden Medien veröffentlicht: Hitradio Ö3, News, Der Musikmarkt, TV-Media, Kleine Zeitung, Vorarlberger Nachrichten, Musikwoche, www.phononet.at , www.austriancharts.at
Monats- oder Quartalswertungen finden sich in Der Musikmarkt, Rennbahn-Express und dem M-Magazin.
‚Freitag ist Musiktag'. Das heisst:
Der Wertungs- bzw. Erfassungs-Zeitraum ist eine Woche, bestehend aus 6 verkaufsoffenen Tagen und läuft von Freitag bis inklusive Donnerstag der Folgewoche.
Im Downloadbereich zählen alle Tage inklusive Sonn- und Feiertagen und ebenso von Freitag bis inklusive Donnerstag der Folgewoche.
Sinn der Hitparade ist es, Produkte, die unter den gleichen Wettbewerbs-vorraussetzungen an den Start gehen, durch die ermittelten Verkaufsziffern in ein Ranking zu bringen. An der Spitze steht demzufolge der meistverkaufte Song bzw. das meistverkaufte Album in Österreich einer bestimmten Wertungswoche.
Charts müssen glaubwürdig sein . Der in der Hitparade dargestellte Titelpool muss und soll für den Endverbraucher nachvollziehbar sein, denn immerhin spiegelt sich darin eine Wertschöpfungskette wider, die bei der Produktpromotion beginnt und beim Verkauf endet.
Wie bei jedem Wettbewerb gibt es daher auch bei der Hitparade bestimmte Regeln zu beachten, da diese für Endverbraucher und Musikfans nachvollziehbar sein sollen:
| | Eine Preisuntergrenze soll verhindern, dass Abverkäufe (u.a. über Sondervertriebswege) den Marktspiegel verzerren. Als Gradmesser dafür dient der vom Vertrieb oder der Industriefirma in der jeweiligen Preisliste geführte Listenpreis für den Händler. Die unter dieser Schwelle liegende Preisgrenze darf spätestens ab einem Zeitraum von 8 Wochen vor der ersten Erhebungswoche des jeweiligen Produktes nicht unterschritten werden. Demzufolge werden natürlich auch Nice Price- oder Best Value-Produkte, sofern sie unterhalb der Preisgrenze liegen, nicht für die Charts gewertet. Aufgrund mangelnder Langzeit-Erfahrungen in der Handelspreisgestaltung gibt es entsprechende Preisgrenzen im Downloadbereich derzeit noch nicht. Festgehalten ist jedoch, dass eindeutiges Verramschen eines oder mehrerer Titel, welches nachvollziehbar auf Chartpromotion ausgerichtet ist, unterbunden wird und daher für die Charts nicht schlagend wird.
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| | Verfügbarkeit: Ein Tonträger (Im Downloadbereich: Song) muss in Österreich regulär veröffentlicht bzw. für alle Charthändler in den jeweils gängigen Konfigurationen verfügbar sein. Eine Veröffentlichung gilt als solche, wenn der Titel / das Produkt in der Datenbank von Phononet Austria geführt wird, bzw. eine entsprechende Vertriebsgesellschaft für Österreich den Titel in ihrem Katalog führt. Grundsätzlich gilt, dass chartrelevante Tonträger physisch mit einem Exemplar an media control austria bemustert werden müssen: media control gfk international austria, 1020 Wien, Praterstrasse 38 Top 7.
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| | Zur Erklärung. Seit der Wertungswoche 45.2007 werden auch Download-Only-Titel für die Charts berücksichtigt. Auch hier gilt: Der Titel muss in Österreich regulär als Konfiguration (Album, Einzeltitel als ‚Single'-Titel) veröffentlicht und allen Online-Handelspartnern zugänglich sein. Exklusivtitel einzelner DL-Shops sind nicht charttauglich.
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| | Verschiedene Versionen (Re-Mixes) eines Titels werden zusammengezählt. Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für Alben-CDs und Downloads. Limited Editions, Posterbags etc. werden dem Standardprodukt zugerechnet.
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| | Gewertet werden ausschließlich Titel, die in statistischer Breite der Handelslandschaft vom Handel direkt an den Konsumenten verkauft werden. Verkäufe über den Handel an Institutionen, Verbände, Vereine, Firmen, Lokalbetreiber oder ähnliches werden nicht für die Charts gewertet, da es sich in solchen Fällen um die Weitergabe an Zweite handelt, die wiederum die Tonträger an Dritte weitergeben. Verkäufe bei Live-Veranstaltungen werden nur dann gemessen, wenn diese von einem autorisierten Charthändler vor Ort durchgeführt werden. Bei allen Tonträgerkonfigurationen werden die Konzertverkäufe in ein Verhältnis zum Gesamtmarkt gesetzt. D.h. dass Konzertverkäufe mit maximal der doppelten Menge des restlichen Gesamtmarktes in der Wertung berücksichtigt werden.
Bsp: Die als verkauft gemeldete Menge eines Produktes aus dem Hitparaden-Gesamtpanel ( = alle Handelsteilnehmer) beträgt 50 Stück. Der mit den Konzertverkäufen betraute Händler meldet von dem gleichen Produkt 200 Stück. Es beläuft sich die in die Chartswertung einfließende Gesamtmenge der Konzertverkaufsmeldung somit auf 100 Stück und es fließen daher insgesamt 150 Stück in die Wertung ein.
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| | Weiters gilt grundsätzlich, dass geplante Konzertverkäufe vorher bei media control austria angemeldet werden müssen. Bekannt zu geben sind: Zeit, Ort und Datum der Veranstaltung und welcher Charthändler den Vor-Ort-Verkauf übernimmt. Diese Angaben sind notwendig da Stichproben (Kontrollen) durchgeführt werden.
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| | Durch die technische Entwicklung der elektronischen Vertriebskanäle die eine Veränderung im Abverkaufsverhalten zwischen Single-Titels und Longplays herbeigeführt hat, werden die Unterschiede zwischen den Konfigurationen berücksichtigt. Im Grunde geht es darum dass sich der typische Singlemarkt rasant ins Onlinegeschäft verlagert hat und im traditionellen Fachhandel Singles und Maxis mehr und mehr ausgelistet werden und die verkauften Stückzahlen stark fallend sind. Um das Qualitätslevel eines Hits zu erkennen, sind die Verkäufe im Nicht-physischen Bereich als Vergleichsmaßstab wesentlich aussagekräftiger.
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Nachvollziehbare Relationen bei Singles:
Sind die gemeldeten Single-Verkäufe in einer oder allen der im physischen Markt tätigen Handelsgruppen auffällig wesentlich höher als die gesamte Kategorie ‚Download' und ist dieses Ungleichgewicht nicht belegbar nachvollziehbar (es haben keine Sonderationen, Autogrammstunden, Tourverkäufe etc. stattgefunden), so wird aus dieser Handelsgruppenmeldung maximal die gleiche Menge der gesamten Meldungen aus dem Bereich DL für die Charts berücksichtigt.
Bsp: Melden die DL-Händler des Panels zusammen 50 Stk. eines Produktes als in der Wertungswoche verkauft, ein traditioneller Händler hat jedoch 200 verkaufte Stück desselben Produkts in der Meldung und diese stark erhöhte Verkaufsmenge lässt sich nicht nachvollziehen, dann wird diese gemeldete Menge auf 50 reduziert. Es fließen somit gesamt 100 Stück in die Wertung ein.
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| | Nachvollziehbare Relationen bei Longplays:
Sind die gemeldeten Verkäufe in einer der o.a. Handelsgruppen auffällig wesentlich höher als die sämtlicher anderer Marktteilnehmer und ist dieses Ungleichgewicht nicht belegbar nachvollziehbar (es haben keine Sonderationen, Autogrammstunden, Tourverkäufe etc. stattgefunden), so wird aus dieser Handelsgruppenmeldung maximal die doppelte Menge der gesamten Meldungen der restlichen Panelteilnehmer für die Charts berücksichtigt.
Bsp: Melden sämtliche Händler des Panels zusammen 50 Stk. eines Produktes als in der Wertungswoche verkauft, ein Händler hat jedoch 200 verkaufte Stück desselben Produkts in der Meldung und diese stark erhöhte Verkaufsmenge lässt sich nicht nachvollziehen, dann wird diese gemeldete Menge auf 100 reduziert. Es fließen somit gesamt 150 Stück in die Wertung ein.
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| | Die Abgabe der Tonträger an Konsumenten muss in so genannten „Haushaltsmengen“ erfolgen. Das ist notwendig, um Manipulationsversuche zu unterbinden. Der Verkauf von höheren Stückzahlen (ab 5 Stück) über einen Kassabon ist kaufmännisch natürlich machbar, allerdings werden diese Verkäufe nicht in der Wertung berücksichtigt.
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Im österreichischen Tonträgerbusiness ist es üblich, dass all jene, die ein Tonträgerunternehmen gründen oder bereits
eines in Betrieb halten, sich schriftlich dazu verpflichten müssen, die Charts sauber zu halten, sprich: jede Form der
Hitparaden-Manipulation zu unterlassen und oder zu unterbinden. Es gilt, sich an die oben angeführten Regeln zu halten.
Wird bei einem Titel versuchte Manipulation nachgewiesen, dann wird dieser aus den Charts eliminert und gesperrt. Dieser
Titel ist dann von einer weiteren Chartteilnahme ausgeschlossen.
Generell ist zu sagen, dass Chartmanipulation eine mutwillige Täuschung des Konsumenten und der Medien darstellt und
daher grundsätzlich zu verurteilen ist. Abgesehen davon: eine durch Tricks erschlichene Chartposition bringt keinen
Karriereschub, denn klarerweise gilt bei den Charts immer noch eine logische Grundformel: Ein Titel verkauft nicht,
weil er in den Charts ist, sondern er ist in den Charts, weil er verkauft!

Sollte sich durch Fakten der substantivierte schwerwiegende Verdacht einer Manipulation ergeben, so wird die gegenständliche Ankaufsmeldung (nur der „Massenaufkauf“, nicht die anderen reellen Verkäufe des gegenständlichen Titels des selben Melders) auf die in Punkt 2.3.4. angeführte Haushaltsmenge reduziert. Bei wiederholten Manipulationsversuchen wird der Charts-Kontrollausschuss informiert und der Repertoireinhaber darüber in Kenntnis gesetzt. Weiters tritt folgendes Sanktionsprocedere in Kraft.
Die Verwarnung erfolgt schriftlich und wird dokumentiert, wobei darin darauf hingewiesen wird, dass im Wiederholungsfall folgendes eintritt:
Wiederholungsfall: Es erfolgt eine sofortige Sperre des Labels (Lizenzgebers) mit Aufnahmen des entsprechenden Künstlers über einen Zeitraum von vier (4) Wochen von der Chartteilnahme.
Erneuter Wiederholungsfall: Sechs (6) Monate Sperre des Labels (des Lizenzgebers) von der Chartteilnahme samt weiterer möglicher Entscheidungen des Kontrollausschusses.
Generell gilt: Ein Titel tritt aus den Charts aus, wenn seine regelkonformen Verkäufe nicht mehr reichen, um noch
Chartpositionen zu belegen. Anschließend ist das Produkt / der Titel für zwei Wochen gesperrt, um einen Wiedereinstieg aufgrund
getätigter Lagerbereinigungen (Abverkäufe des Handels) auszuschließen. Nach Ablauf der Sperrfrist besteht die
Möglichkeit eines Wiedereinstieges (Re-Entry / Ree).
Ein künstliche Chartbereinigung über maximale Wochenanzahlen etc. findet bei den Austria Top 40 nicht statt, außer es wurde Manipulation nachgewiesen.
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